Eine Nachricht von AUAN

 

AUAN tritt für die Legalisierung der, von tausenden europäischen Staatsbürgern gutgläubig erworbenen, Immobilien in Andalusien ein. Erst nach dem (Immobilien-)Kauf haben viele Besitzer davon Kenntnis erlangt, dass ihre Immobilien illegal errichtet wurden oder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten sind und/oder diese Besitzer zur Herstellung der Rechtmäßigkeit mit Kosten konfroniert sind.

Wir sind besorgt, dass zukünftigen Käufern aus Holland / Frankreich / Deutschland & Belgien bei Immobilienkäufen in Spanien die bestehenden Risken nicht bewusst sind. Daher bitten wir Sie Folgendes zu beachten:

  • Kaufen sie grundsätzlich keine Immobilie, die sich erst in Planung oder erst im Baustadium befindet. Dieses Risiko ist es nicht wert.
  • Besorgen Sie sich stets eine 'Nota Simple Informativa' aus dem Immobilienregister (Grundbuch). Hieraus ist der Eigentümer der Immobilie ersichtlich sowie ob die Immobilie mit Schulden/Kosten, etwa einer Hypothek, belastet ist. Wiederholen Sie diese Prüfung kurz vor Übergabe der Immobilie.
  • Prüfen Sie, ob der Verkäufer den Eigentumstitel (escritura publica) für die Immobilie besitzt.
  • Beauftragen Sie eine Besichtigung der Immobilie um sicherzustellen, dass sich diese in einem guten Zustand befindet.
  • Verlangen Sie eine Kopie der (kommunalen) Steuerbescheinigung “Impuesto sobre Bienes Inmuebles” or “IBI” um nachzuweisen, dass keinerlei Steuerrückstände, die Immobilie betreffend, bestehen.
  • Erkundigen Sie sich nach der Kapitalertrgagsteuer beim Wiederverkauf von Immobilien (Plusvalía). Üblicherweise wird diese Steuer vom Verkäufer getragen aber es ist entscheidend dies vorab zu vereinbaren.
  • Verlangen Sie Kopien der aktuellen Strom-, Gas- und Wasserrechnungen, die auf den Verkäufer lauten sollten und einen Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Versorgungsunternehmen (Stadtwerken) nachweisen sollten.
  • Verlangen Sie vom Verkäufer den Nachweis 'expediente' für die Immobilie. Hierbei handelt es sich um einen Nachweis der Stadtverwaltung wonach keine Verstöße gegen Planungvorgaben sowie Rechtsstreitigkeiten betreffend die Immobilie bestehen.
  • Insbesondere empfehlen wir die Beauftragung eines Architekten oder unabhängigen Planers der bestätigt, dass die Immobilie den städtebaulichen Planungsvorgaben entspricht und die Immobilie die rechtmäßige Widmung aufweist. Der Experte sollte bestätigen, dass derartige Pläne seitens der lokalen Regierung genehmigt sind. Wir empfehlen NICHT, dass Sie sich auf die Auskünfte der Stadtverwaltung verlassen.
  • Sie sollten sich im Detail über im Internet frei zur Verfügung stehenden Informationen im Zusammenhang mit Ihrem Immobilienkauf informieren.

In Andalusien befinden sich schätzungsweise 300.000 illegale Bauwerke; viele davon in Gegenden ohne Bauwidmungen oder welche ohne Baugenehmigung errichtet wurden. Geben sie acht!

Die Situation betreffend die Rechtssicherheit im Zusammehang mit Immobilien in Spanien stellt sich anders dar als Sie es sich von Ihrem Heimatland erwarten würden; daher sollten Sie sich eines unabhängigen Rechtsberaters wie einen auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwaltes bedienen und niemals die Unterlagen sowie Verträge des Verkäufers verwenden. Es ist entscheidend, dass Sie den Verkaufsprozess verstehen sowie diesen auch kontrollieren. Führen Sie ihre eigene Sorgfaltsprüfung, wie oben beschrieben, durch.

Wir hoffen, dass die gegenständlichen Informationen Ihnen bei einem sicheren Immobilienkauf unterstützen und Sie kein zukünftiges Opfer, wie zahlreiche Personen in der Vergangenheit, werden. Wenn Sie Mitglied werden oder uns mit einer Spende unterstützen wollen so sehen Sie hierzu bitte die näheren Informationen auf unserer 'home page'.

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